Intelligentes Messen bringt die totale Kosten-Kontrolle
Unter dieser Überschrift wird in der Kronenzeitung vom 6. 7. 2007
ein neues Strommessgerät der Linz AG
angekündigt, mit dem alle relevanten Daten über den Stromverbrauch
fernausgelesen werden. Im Kundenmagazin der LinzAG, am punkt,
Heft 02/07, auf Seite 9, steht, dass das Auslesen alle 15 Minuten
erfolgen wird. Fernausgelesen bedeutet meiner Meinung
nach, dass die Daten nicht am Messgerät, sondern im Bereich der
Linz AG gespeichert werden.
Mit dem neuen Messgerät erübrigt sich, so heisst es, das Ablesen des Zählers
und die Kunde kann genau beobachten, wann wieviel verbraucht wird
und reagieren.
Wann war der "Lichtmann" zuletzt bei Ihnen? Ich melde schon seit Jahren
den Stromverbrauch schriftlich (per Web) an die Linz Strom, ich sehe daher keinen
Rationalisierungseffekt. Ich sehe allerdings, dass schon bei einer
viertelstündigen Auslesung ein Verhaltensprofil jedes Haushalts
entsteht, das durchaus die Begehrlichkeit von Politik, Behörden und vor
allem Unternehmen wecken kann und wecken wird. Ein Grund, der den Zugriff
trotz Datenschutzgesetz ermöglicht, lässt sich sicher leicht finden.
Wenn ich richtig informiert bin, dann heisst es im Datenschutzgesetz,
dass nur jene persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die zur
Abwicklung des Geschäfts erforderlich sind. Zur Abrechnung des
Stromverbrauchs reioht aber die bisherige Vorgangsweise aus, die
viertelstündliche Auslesung und Datenspeicherung wäre also ein Verstoß
gegen das Datenschutzgesetz. Es muss also damit gerechnet werden, dass
in Zukunft der Strompreis ereignis- oder zeitabhängig sein wird und die
feine Ablesung damit begründet wird. Die Übereinstimmung mit dem
Datenschutzgesetz ist wieder hergestellt.
Die Linz AG wird weiters behaupten, dass sie mit diesen Daten die Stromproduktion
und deren Ausbau besser an das Verbraucherverhalten anpassen
kann. Dazu ist aber keine Vollerhebeung notwendig, es genügen
Stichproben mit anonymisierten Daten. Dass in Zukunft auch
monatlich abgerechnet werden wird, wurde ja angedeutet. Wegen der
leichteren Abwicklung wird ein Einziehungsauftrag zur Pflicht werden. Wer
dies nicht will, darf höhere Gebühren zahlen.
(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2
erstellt am: 6. 7. 2007
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