Intelligentes Messen bringt die totale Kosten-Kontrolle


Unter dieser Überschrift wird in der Kronenzeitung vom 6. 7. 2007 ein neues Strommessgerät der Linz AG angekündigt, mit dem alle relevanten Daten über den Stromverbrauch fernausgelesen werden. Im Kundenmagazin der LinzAG, am punkt, Heft 02/07, auf Seite 9, steht, dass das Auslesen alle 15 Minuten erfolgen wird. Fernausgelesen bedeutet meiner Meinung nach, dass die Daten nicht am Messgerät, sondern im Bereich der Linz AG gespeichert werden.

Mit dem neuen Messgerät erübrigt sich, so heisst es, das Ablesen des Zählers und die Kunde kann genau beobachten, wann wieviel verbraucht wird und reagieren.

Wann war der "Lichtmann" zuletzt bei Ihnen? Ich melde schon seit Jahren den Stromverbrauch schriftlich (per Web) an die Linz Strom, ich sehe daher keinen Rationalisierungseffekt. Ich sehe allerdings, dass schon bei einer viertelstündigen Auslesung ein Verhaltensprofil jedes Haushalts entsteht, das durchaus die Begehrlichkeit von Politik, Behörden und vor allem Unternehmen wecken kann und wecken wird. Ein Grund, der den Zugriff trotz Datenschutzgesetz ermöglicht, lässt sich sicher leicht finden.

Wenn ich richtig informiert bin, dann heisst es im Datenschutzgesetz, dass nur jene persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die zur Abwicklung des Geschäfts erforderlich sind. Zur Abrechnung des Stromverbrauchs reioht aber die bisherige Vorgangsweise aus, die viertelstündliche Auslesung und Datenspeicherung wäre also ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Es muss also damit gerechnet werden, dass in Zukunft der Strompreis ereignis- oder zeitabhängig sein wird und die feine Ablesung damit begründet wird. Die Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz ist wieder hergestellt.

Die Linz AG wird weiters behaupten, dass sie mit diesen Daten die Stromproduktion und deren Ausbau besser an das Verbraucherverhalten anpassen kann. Dazu ist aber keine Vollerhebeung notwendig, es genügen Stichproben mit anonymisierten Daten. Dass in Zukunft auch monatlich abgerechnet werden wird, wurde ja angedeutet. Wegen der leichteren Abwicklung wird ein Einziehungsauftrag zur Pflicht werden. Wer dies nicht will, darf höhere Gebühren zahlen.

(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2

erstellt am: 6. 7. 2007
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