Intelligent messen
Unter dieser Überschrift wird im Kundenmagazin der LinzAG, am punkt,
Heft 02/07, auf Seite 9, ein neues Strommessgerät angekündigt, mit dem
alle relevanten Daten fernausgelesen werden, und zwar, wie aus dem Text
hervorgeht, alle 15 Minuten. Fernausgelesen bedeutet meiner Meinung
nach, dass die Daten
nicht am Messgerät, sondern im Bereich der Linz AG gespeichert werden.
Mit dem neuen Messgerät erübrigt sich der
Besuch des "Lichtmanns" und die Kunde kann den Verbrauch über Tage,
Monate und Jahr hinweg beobachten und reagieren.
Wann war der "Lichtmann" zuletzt bei Ihnen? Ich melde schon seit Jahren
den Stromverbrauch schriftlich (per Web) an die Linz Strom, ich sehe daher keinen
Rationalisierungseffekt. Ich sehe allerdings, dass schon bei einer
viertelstündigen Auslesung ein Verhaltensprofil jedes Haushalts
entsteht, das durchaus die Begehrlichkeit von Politk, Behörden,
Unternehmen wecken kann und wecken wird. Ein Grund, der den Zugriff
trotz Datenschutzgesetz ermöglicht, lässt sich sicher leicht finden.
Wenn ich richtig informiert bin, dann heisst es im Datenschutzgesetz,
dass nur jene persönlichen Daten gespeichert werden dürfen, die zur
Abwicklung des Geschäfts erforderlich sind. Zur Abrechnung des
Stromverbrauchs reioht aber die bisherige Vorgangsweise aus, die
viertelstündliche Auslesung und Datenspeicherung wäre also ein Verstoß
gegen das Datenschutzgesetz.
Die Linz Strom wird behaupten, dass sie mit diesen Daten die Stromproduktion
und deren Ausbau besser an das Verbraucherverhalten anpassen
kann. Dazu ist aber keine Vollerhebeung notwendig, es genügen
Stichproben mit anonymisierten Daten. Vermutlich wird in Zukunft auch
monatlich abgerechnet werden, was wegen der leichteren Abwicklung einen
Einziehungsauftrag zur Pflicht machen wird. Wer dies nicht will, wird
höhere Gebühren zahlen.
(C) Wilfried Maschtera
Tragwein, Fraundorf 2
erstellt am: 27. 8. 2006
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