Gott in der Verfassung


Es gibt Menschen, z. B. Andreas Khol und Dr. Nenning, die Gott in der Verfassung festschreiben wollen. Dies ist meiner Meinung nach unsinnig und ein Unfug.

Gott in der Verfassung bedeutet, dass alle jene Menschen, die keinen Gott bemühen oder bemühen müssen, um die Existenz der Universen und des Lebens akzeptieren zu können, automatisch in ein Unrecht gesetzt werden. Wenn sie Gott nicht akzeptieren, dann verstossen sie doch gegen die Verfassung? Ausserdem wird wieder ein Zustand geschaffen, der an jene Zeiten erinnert, in denen der Landesherr die Religion seiner Untertanen bestimmte. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass "Gott in der Verfassung" als verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Gottesstaates interpretiert werden kann.

"Gott in der Verfassung" ist aber auch aus anderen Gründen nicht akzeptierbar. Ein Gott, der eine Verankerung im Verfassungsrecht braucht ist kein Gott, sondern ein Geschöpf, das der Mensch nach seinem Ebenbild schuf. Die verfassungrechtliche Verankerung eines Gottes, der die Universen schuf, ist aber schon Gotteslästerung.

Lassen wir also Gott aus der Verfassung draussen.




Tragwein, 12. 3. 2004
Wilfried Maschtera


(C) Wilfried Maschtera
Tragwein, Fraundorf 2
Generiert am: 12. 3. 2004