Gott in der Verfassung
Es gibt Menschen, z. B. Andreas Khol und Dr. Nenning, die Gott in der Verfassung
festschreiben wollen. Dies ist meiner Meinung nach unsinnig und ein Unfug.
Gott in der Verfassung bedeutet, dass alle jene Menschen, die keinen Gott bemühen
oder bemühen müssen, um die Existenz der Universen und des Lebens akzeptieren zu können,
automatisch in ein Unrecht gesetzt werden. Wenn sie Gott nicht akzeptieren, dann
verstossen sie doch gegen die Verfassung? Ausserdem wird wieder ein Zustand
geschaffen, der an jene Zeiten erinnert, in denen der Landesherr die Religion
seiner Untertanen bestimmte. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass "Gott in der
Verfassung" als verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines
Gottesstaates interpretiert werden kann.
"Gott in der Verfassung" ist aber auch aus anderen Gründen nicht akzeptierbar. Ein
Gott, der eine Verankerung im Verfassungsrecht braucht ist kein Gott, sondern ein
Geschöpf, das der Mensch nach seinem Ebenbild schuf. Die verfassungrechtliche
Verankerung eines Gottes, der die Universen schuf, ist aber schon Gotteslästerung.
Lassen wir also Gott aus der Verfassung draussen.
Tragwein, 12. 3. 2004
Wilfried Maschtera
(C) Wilfried Maschtera
Tragwein, Fraundorf 2
Generiert am: 12. 3. 2004