EU-Verdrossenheit


Immer wieder zeigen sich Politiker und Unternehmer erstaunt über die EU-Verdrossenheit der Österreicher und anderer EU-Bürger und fragen nach dem Grund. Die Frage ist einfach zu beantworten: Schuld sind die Fragesteller.

Ist eine Maßnahme oder ein Gesetz unangenehm, dann teilen uns die Poltiker mit, dass es sich um ein EU-Gesetz handelt, dass der nationale Staat, also z. B. Österreich, umsetzen muss. Anders ausgedrückt: alles Schlechte kommt aus Brüssel, alles Gute aus Wien. Dass in der EU immer noch das Prinzip der Einstimmigkeit gilt und daher auch der österreichische Fachminister zugestimmt hat, wird wohlweislich unter den Teppich gekehrt. Die meisten Leute denken wahrscheinlich gar nicht daran, dass der österreichische Minister ja nicht zustimmen hätte müssen und daher nur dieser die Schuld an der Misere hat!

Wollen die Politiker eine Maßnahme durchsetzen, die bei der Bevölkerung voraussichtlich auf Widerstand stößt, wird der Umweg über Brüssel gewählt. Der Fachminister legt die Maßnahme dem zuständigen EU-Ministerrat vor und betreibt Lobbying. Ist er erfolgreich, beschließt der Ministerrat die Maßnahme, der Kreis (siehe oben) schließt sich wieder. .

Die Politiker sind auch lieber kleine Chefs in einem kleinen Land statt Gouverneur eines EU-Bundeslands und sind daher nicht bereit, Macht abzugeben und die politische Integration Europas zu fördern. "Kleinigkeiten" weisen darauf hin. So wird z. B. vom EU-Ausland gesprochen. Reist man nach Deutschland, dann muss ein Pass oder Personalausweis mitgeführt werden, der Führerschein reicht nicht. Die Grenze darf nur an gekennzeichneten Stellen überquert werden. Sie dürfen nicht über den Inn vom Innviertel nach Bayern schwimmen. Was würden Sie sagen, wenn Sie nicht über die Enns von OÖ. nach NÖ. schwimmen dürften? Wir exportieren in das EU-Ausland, obwohl die EU schon längst ein einheitlicher Wirtschaftraum ist (unterschiedliche Steuersätze gibt es auch in den USA, trotzdem ist es eine Einheit). Wir exportieren ja schließlich auch nicht von OÖ. nach Salzburg, sondern halten bestenfalls die Leistungs- und Warenströme fest.

Wie verhalten sich nun die Unternehmer? Erinnern Sie sich noch, wie langwierig und mühsam es war, die horrenden Bankgebühren für Transaktionen in das "EU-Ausland" auf ein erträgliches Maß zu bringen. Das ging nur, weil alle anderen Unternehmen für diese Reduktion waren. Aber selbst zocken sie unter dem Titel "Ausland" ab. Nehmen wir als Beispiel die Telefonie. Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes telefonieren, dann handelt es sich um ein Auslandsgespräch, bei dem hohe Roaminggebühren anfallen und zwar je nach Preispolitk eventuell auch dann, wenn das Netzwerk der eigenen Telefongesellschaft gar nicht verlassen wird. Wie in anderen Kommunikationssparten auch, könnte auch beim Telefonieren der Transport auf Gegenseitigkeit erfolgen und über eine Clearingstelle verrechnet werden, statt das jeder Anbieter seine Roaminggebühr verrechnet.



(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2

erstellt am: 14. 5. 2009
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