Breitbandmilliarde: Oberösterreich erhielt bisher mehr Geld als vorgesehen

Am 12.7.2019 erschien in den Oberösterreichischen Nachrichten ein Artikel mit dem o. a. Titel. Der von Lr. propagierte Anschlusszwang drängte mich förmlich, einen Leserbrief zu schreiben. Der Leserbrief erschien am 17. 7.2019 unter dem Titel "Breitband mit dem Holzhammer", stark gekürzt. Es wurden nur die ersten beiden Absätze gedruckt. Es ist leicht ersichtlich, dass durch die Kürzung der Leserbrief harmlos wurde, was auch Rückschlüsse zuläßt.

Lr. Achleitner fordert in diesem Artikel - wie schon am 10.1.2019 - eine Anschlusspflicht für Breitband. Ich sehe dies als Hinweis, dass der Ausbau nur zögerlich erfolgt. Obwohl es nun angebracht wäre, die Ursache dafür zu ermitteln, greift Lr. Achleitner zum Holzhammer: Schuld an diesem Dilemma sind nicht die zuständigen Landesorganisationen bzw. der Landesrat, sondern die Landesbürger. Daher muss eine Anschlusspflicht eingeführt werden.

Möglicherweise ist ein in den ländlichen Gebieten existierender Zwang mitschuldig an dieser Situation. Den Kunden wird nur ein Paket angeboten, das nicht nur den Breitbandanschluss sondern auch Internetdienste umfasst. Die Vertragsdauer beträgt zumindest 24 Monate. Es kann also zu einem erzwungenen Providerwechsel kommen. Auch nach Ablauf der 24 Monate dürfte es trotz gesetzlicher Regelung nicht so einfach sein, wieder zu einem anderen Provider zu wechseln. Es entsteht also eine Art Gebietsschutz. Tatsächlich sollte es aber möglich sein, den Internetanbieter genau so leicht zu wechseln wie den Stromlieferanten.

Aufgrund dieser Vorgangsweise ist es auch nicht möglich, als Zukunftsvorsorge und wegen der günstigen Gelegenheit nur den Breitbandanschluss herstellen zu lassen, aber weiterhin den bestehenden, ausreichenden Internetanschluss zu verwenden. Natürlich wäre es möglich, vorerst einfach 24 Monate zu bezahlen. Was geschieht aber dann nach den 24 Monaten mit dem Breitbandanschluss? Muss dann der Hersteller den Anschluss weiterhin zur Verfügung stellen?

In beiden o. a. Fällen wird auf den Breitbandanschluss verzichtet und die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet abgewartet werden. Es ist damit zu rechnen, dass dann später einfach bei einem Internetprovider ein Paket bestellt wird und es den Kunden egal ist, wie der Internetzugang realisiert wird.

Es kommt also zu einer Wettbewerbsverzerrung, die nur vermieden werden kann, wenn eine neutrale Institution die Herstellung und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur abwickelt. Tatsächlich gibt es eine solche Institution bereits. Die Fiber Service OÖ errichtet Glasfasernetzwerke und vermietet an Provider. Weiters gibt es auch einen vollwertige FTTH Anschluss ohne Vertragsabschluss bei einem der ISP. (https://www.fiberservice.at/ueber-uns/aufgaben-und-ziele/ bzw. https://www.fiberservice.at/fileadmin/Fiberservice/Downloads/ Checkliste_fuer_Gemeinden_Initiatoren.pdf).

Leider ist die Tätigkeit auf förderbare Gebiete beschränkt, in denen kommerzielle Anbieter in naher Zukunft nicht ausbauen. Derartige Gebiete gibt es im Speckgürtel rund um Linz, Wels etc. wenige.

Weiters gibt es, wie ich vor Kurzem feststellen konnte, auch Leute, die einen klassischen Internetanschluss - egal ob Festnetz oder Funknetz - gar nicht wollen. Sie wickeln ihre Internetaktivitäten mit Smartphone ab. Bei Bedarf dient das Telefon auch zum Anschluss eines Laptops, PC etc an das Internet. Auch diese Menschen sind als Festnetzkunden verloren.

(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2

erstellt am: 17. 7. 2019
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