Breitbandmilliarde: Oberösterreich erhielt bisher mehr Geld als vorgesehen
Am 12.7.2019 erschien in den Oberösterreichischen Nachrichten ein
Artikel mit dem o. a. Titel.
Der von Lr. propagierte
Anschlusszwang drängte mich förmlich, einen Leserbrief zu schreiben.
Der Leserbrief erschien am 17. 7.2019 unter dem Titel "Breitband mit dem
Holzhammer", stark gekürzt. Es wurden nur die ersten beiden Absätze
gedruckt. Es ist leicht ersichtlich, dass durch die
Kürzung der Leserbrief harmlos wurde, was auch Rückschlüsse zuläßt.
Lr. Achleitner fordert in diesem Artikel - wie schon am 10.1.2019 -
eine Anschlusspflicht für Breitband. Ich sehe dies als Hinweis, dass der
Ausbau nur zögerlich erfolgt. Obwohl es nun angebracht wäre, die Ursache
dafür zu ermitteln, greift Lr. Achleitner zum Holzhammer: Schuld an
diesem Dilemma sind nicht die zuständigen Landesorganisationen bzw. der
Landesrat, sondern die Landesbürger. Daher muss eine Anschlusspflicht
eingeführt werden.
Möglicherweise ist ein in den ländlichen Gebieten existierender Zwang
mitschuldig an dieser Situation. Den Kunden wird nur ein Paket
angeboten, das nicht nur den Breitbandanschluss sondern auch
Internetdienste umfasst. Die Vertragsdauer beträgt zumindest 24 Monate.
Es kann also zu einem erzwungenen Providerwechsel kommen. Auch nach
Ablauf der 24 Monate dürfte es trotz gesetzlicher Regelung nicht so
einfach sein, wieder zu einem anderen Provider zu wechseln. Es entsteht
also eine Art Gebietsschutz. Tatsächlich sollte es aber möglich sein,
den Internetanbieter genau so leicht zu wechseln wie den
Stromlieferanten.
Aufgrund dieser Vorgangsweise ist es auch nicht möglich, als
Zukunftsvorsorge und wegen der günstigen Gelegenheit nur den
Breitbandanschluss herstellen zu lassen, aber weiterhin den bestehenden,
ausreichenden Internetanschluss zu verwenden. Natürlich wäre es
möglich, vorerst einfach 24 Monate zu bezahlen. Was geschieht aber dann
nach den 24 Monaten mit dem Breitbandanschluss? Muss dann der Hersteller
den Anschluss weiterhin zur Verfügung stellen?
In beiden o. a. Fällen wird auf den Breitbandanschluss verzichtet und
die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet abgewartet werden. Es ist
damit zu rechnen, dass dann später einfach bei einem Internetprovider
ein Paket bestellt wird und es den Kunden egal ist, wie der
Internetzugang realisiert wird.
Es kommt also zu einer Wettbewerbsverzerrung, die nur vermieden werden
kann, wenn eine neutrale Institution die Herstellung und den Betrieb der
Breitbandinfrastruktur abwickelt. Tatsächlich gibt es eine solche
Institution bereits. Die Fiber Service OÖ errichtet Glasfasernetzwerke
und vermietet an Provider. Weiters gibt es auch einen vollwertige FTTH
Anschluss ohne Vertragsabschluss bei einem der ISP.
(https://www.fiberservice.at/ueber-uns/aufgaben-und-ziele/ bzw.
https://www.fiberservice.at/fileadmin/Fiberservice/Downloads/
Checkliste_fuer_Gemeinden_Initiatoren.pdf).
Leider ist die Tätigkeit auf förderbare Gebiete beschränkt, in denen
kommerzielle Anbieter in naher Zukunft nicht ausbauen. Derartige Gebiete
gibt es im Speckgürtel rund um Linz, Wels etc. wenige.
Weiters gibt es, wie ich vor Kurzem feststellen konnte, auch Leute, die
einen klassischen Internetanschluss - egal ob Festnetz oder Funknetz -
gar nicht wollen. Sie wickeln ihre Internetaktivitäten mit Smartphone
ab. Bei Bedarf dient das Telefon auch zum Anschluss eines Laptops, PC
etc an das Internet. Auch diese Menschen sind als Festnetzkunden
verloren.
(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2
erstellt am: 17. 7. 2019
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