Beschneidung und Religionsfreiheit


Das Urteil eines deutschen Gerichts zur Beschneidung wird in Österreich in den meisten Stellungnahmen als Angriff auf die Religionsfreiheit gewertet. Es wird sogar indirekt behauptet, dass nur Menschen, die bisher nicht wussten, dass jüdische und moslemische Buben beschnitten werden, Gegner der Beschneidung sind, institutionalisierte Laizisten, die keine Ahnung haben und daher Vorurteile entstehen. (z. B. in "Alarmsignal", OÖN vom 28. Juli 2012, S2).

Ich betrachte die Ansicht des Authors von "Alarmsignal" als klassisches Vorurteil. Der Brauch der Beschneidung (und auch der Schächtung) war mir nicht neu, trotzdem bin ich Gegner dieser Ritualhandlungen. Es handelt sich um Verstümmelung und dies muss verboten sein. Es darf auch nicht zu Situationen kommen, in denen möglicherweise unter Berufung auf Religionsfreiheit und sakrale Handlungen österreichisches Recht gebeugt werden kann und sachliche, kritische Äusserung über eine Religion nicht mehr möglich ist.

Wie würde man in Östereich reagieren, wenn der Gott einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft seinen Anhängeren befehlen würde, Mädchen spätestens bei Eintritt der Pubertät die Schamlippen und die Klitoris zu entfernen? Sicherlich ist die Beschneidung von Mädchen nicht zuletzt wegen der Dauerwirkung grausamer als die Beschneidung von Buben, trotzdem besteht im Prinzip kein Unterschied.

Ich verstehe nicht, warum man m i t Vorhaut nicht Jude oder Moslem sein kann. Wahrscheinlich liegt es daran, dass man Religion nicht verstehen, sondern bestenfalls glauben kann. Das Zeitalter der Aufklärung liegt nicht hinter uns, sondern vor uns!



(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2

erstellt am: 29.07.2012
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