Beschneidung und Religionsfreiheit
Das Urteil eines deutschen Gerichts zur Beschneidung wird in Österreich in den
meisten
Stellungnahmen als Angriff auf die Religionsfreiheit gewertet. Es wird sogar
indirekt behauptet, dass nur Menschen, die bisher nicht wussten, dass jüdische
und moslemische Buben beschnitten werden, Gegner der Beschneidung sind,
institutionalisierte Laizisten, die keine Ahnung haben und daher Vorurteile entstehen.
(z. B. in "Alarmsignal", OÖN vom 28. Juli 2012, S2).
Ich betrachte die Ansicht des Authors von "Alarmsignal" als klassisches
Vorurteil. Der Brauch der Beschneidung (und auch der Schächtung) war mir nicht neu,
trotzdem bin ich Gegner dieser Ritualhandlungen.
Es handelt sich um Verstümmelung und dies muss verboten sein. Es
darf auch nicht zu Situationen kommen, in denen möglicherweise unter Berufung
auf Religionsfreiheit und sakrale Handlungen österreichisches Recht gebeugt
werden kann und sachliche, kritische Äusserung über eine Religion nicht mehr
möglich ist.
Wie würde man in Östereich reagieren, wenn der Gott einer staatlich anerkannten
Religionsgemeinschaft seinen Anhängeren befehlen würde, Mädchen spätestens bei
Eintritt der Pubertät die Schamlippen und die Klitoris zu entfernen?
Sicherlich ist die Beschneidung von Mädchen nicht zuletzt wegen der
Dauerwirkung grausamer als die Beschneidung von Buben, trotzdem besteht im
Prinzip kein Unterschied.
Ich verstehe nicht, warum man m i t Vorhaut nicht Jude oder Moslem sein kann.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass man Religion nicht verstehen, sondern bestenfalls
glauben kann. Das Zeitalter der Aufklärung liegt nicht hinter uns, sondern vor uns!
(C) Wilfried Maschtera
4284 Tragwein, Fraundorf 2
erstellt am: 29.07.2012
Geändert am: